MARKTORDNUNG - Weiberkram Mädelsflohmarkt
§ 1 Geltungsbereich
Diese Marktordnung gilt für alle Teilnehmerinnen (Verkäuferinnen), Besucherinnen sowie sonstige Personen auf dem Veranstaltungsgelände.
Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ist verbindlicher Bestandteil der Veranstaltung.
Gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen gehen im Zweifel vor.
§ 2 Standflächen und Platznutzung
Die zugewiesene Standfläche darf ausschließlich von der gebuchten Teilnehmerin genutzt werden.
Eine Weitergabe oder Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Die Standfläche darf nicht eigenmächtig erweitert oder verändert werden.
Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge sind jederzeit freizuhalten.
Alle Aufbauten (Tische, Kleiderstangen etc.) müssen standsicher sein und dürfen keine Gefährdung darstellen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Standplätze aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern.
§ 3 Warenangebot und Verkaufsregeln
Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die dem Charakter eines hochwertigen Vintage- und Secondhandmarktes entsprechen.
Der Verkauf erfolgt im privaten Rahmen und ohne gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht.
Der Verkauf von Neuware ist nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters zulässig.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Plagiate oder Fälschungen
- Lebensmittel und Getränke
- Echtpelz (Ausnahme: einzelne Vintage-Stücke)
- gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände
- Händler- oder Großhandelsware
Der Veranstalter ist berechtigt, Waren oder Verkaufsarten zu untersagen, wenn diese gegen die AGB oder Marktordnung verstoßen, den Charakter der Veranstaltung beeinträchtigen oder Sicherheitsrisiken darstellen.
Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§ 4 Qualitäts- und Verkaufsrichtlinien
Zur Sicherstellung der Qualität des Marktes sind folgende Grundsätze verbindlich einzuhalten:
- Es dürfen keine Fast-Fashion-Massenwaren angeboten werden.
- Händlerware und Großhandelsartikel sind unzulässig.
- Echtpelz ist grundsätzlich nicht erlaubt (Ausnahme: einzelne Vintage-Stücke).
- Kinder- und Babysachen sind nicht zugelassen.
- Es darf nur saubere und intakte Kleidung angeboten werden.
- Plagiate oder Fälschungen sind verboten.
- Wühlkisten oder Kartonverkäufe sind nicht gestattet.
- Männerkleidung darf maximal etwa 10 % des Standes ausmachen.
- Haushaltswaren sind nur in geringem Umfang zulässig.
- Der Stand ist ordentlich und ansprechend zu gestalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen einzelne Waren zu untersagen oder Teilnehmerinnen auszuschließen.
§ 5 Aufbau, Abbau und Anwesenheit
Die Aufbau- und Abbauzeiten werden vor der Veranstaltung bekanntgegeben und sind verbindlich.
Der Stand muss spätestens zum Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut sein.
Während der Öffnungszeiten ist der Stand durchgehend zu betreiben.
Ein vorzeitiger Abbau ist nur mit Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen kann der Standplatz anderweitig vergeben werden.
§ 6 Gestaltung der Stände und Wettbewerb
Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet, ihre Stände ordentlich und ansprechend zu gestalten.
Eine Tischdecke wird empfohlen, eine kreative und hochwertige Präsentation ist ausdrücklich erwünscht.
Der Veranstalter kürt bei jeder Veranstaltung den „schönsten Stand“.
Die Gewinnerin erhält einen Gutschein im Wert von 60 Euro für einen zukünftigen Stand (Gültigkeit: 12 Monate).
Die Auswahl erfolgt durch das Veranstaltungsteam. Die Entscheidung ist endgültig.
§ 7 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Alle Teilnehmerinnen und Besucherinnen haben sich rücksichtsvoll und ordnungsgemäß zu verhalten.
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Untersagt sind insbesondere:
- offene Feuer, Grillgeräte oder Heizstrahler
- eigene Musik oder Beschallung ohne Genehmigung
- Werbung oder Flyerverteilung ohne Zustimmung
- Blockieren von Wegen oder Flächen
- störendes oder aggressives Verhalten
§ 8 Sauberkeit und Entsorgung
Der Standplatz ist sauber zu halten und ordnungsgemäß zu verlassen.
Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen oder mitzunehmen.
Das Zurücklassen von Waren, Kleiderstangen oder sonstigen Gegenständen ist untersagt.
Bei Verstößen kann eine Reinigungspauschale erhoben werden.
§ 9 Sicherheit
Stände und Waren müssen so aufgebaut sein, dass keine Gefährdung entsteht.
Elektrische Geräte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung betrieben werden.
Sicherheitsanweisungen des Veranstalters sind unverzüglich zu befolgen.
§ 10 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für selbst verursachte Schäden haftet die jeweilige Teilnehmerin selbst.
Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese können zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung genutzt werden.
Ein Widerspruch ist vor Ort möglich.
§ 12 Hausrecht und Ausschluss
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
Bei Verstößen gegen die Marktordnung, die AGB oder Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
Diese Marktordnung ist verbindlich einzuhalten.
Änderungen werden bekanntgegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Hinweis
Diese Marktordnung ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen des Weiberkram Mädelsflohmarktes.
Stand 04.2026