Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NachtYard – Kreativer Nachtmarkt Düsseldorf & Köln
§1 Anbieter
Anbieter und Veranstalter der Veranstaltung „NachtYard – Kreativer Nachtmarkt Düsseldorf & Köln“ ist:
Melanie Diop Fürstenwall 179 40215 Düsseldorf E-Mail: info@nachtyard.de
§2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Veranstalter und den Kundinnen und Kunden geschlossen werden. Dies umfasst insbesondere Verträge über den Erwerb von Eintrittstickets für Besucherinnen und Besucher, die Buchung von Standflächen für Ausstellerinnen und Aussteller sowie die Teilnahme als Imbissbetreiber.
Die Veranstaltung „NachtYard – Kreativer Nachtmarkt“ wird an unterschiedlichen Standorten durchgeführt. Der Standort Düsseldorf umfasst sowohl Innen- als auch Außenbereiche und ermöglicht zusätzlich die Teilnahme von Imbissständen. Der Standort Köln umfasst ebenfalls Innen- und Außenbereiche, jedoch ist dort die Teilnahme von Imbissständen ausgeschlossen.
Die konkrete Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort, insbesondere eine Zuweisung zum Innen- oder Außenbereich, besteht nicht.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die jeweils aktuelle Marktordnung. Diese ist Bestandteil des Vertrages und von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbindlich einzuhalten.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kundin oder des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§3 Vertragsschluss und Einbeziehung der Bedingungen
Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Veranstalters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an die Kundinnen und Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Mit Abschluss des Bestell- oder Buchungsvorgangs gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter per E-Mail zustande.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Marktordnung sind vor Abschluss des Buchungs- oder Bestellvorgangs vollständig einsehbar.
Mit Abschluss des Bestell- oder Buchungsvorgangs bestätigt die Kundin bzw. der Kunde durch aktive Zustimmung, insbesondere durch das Setzen eines Häkchens in einer entsprechenden Checkbox, dass sie bzw. er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Marktordnung zur Kenntnis genommen hat und diesen verbindlich zustimmt.
Ohne diese ausdrückliche Zustimmung kommt kein Vertrag zustande.
§4 Leistungen
Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung den Zugang für Besucherinnen und Besucher durch den Erwerb von Eintrittstickets sowie die Bereitstellung von Standflächen für Ausstellerinnen und Aussteller an.
Darüber hinaus bietet der Veranstalter am Standort Düsseldorf die Möglichkeit zur Teilnahme als Imbissbetreiber an. Am Standort Köln ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.
Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
§5 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die jeweils geltenden gesetzlichen Steuern.
Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden.
Tickets, Standflächen und Imbissflächen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen ohne vollständige Zahlung zu stornieren.
§6 Ticketbereitstellung
Tickets werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt, in der Regel per E-Mail oder als Download.
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung korrekte und vollständige Angaben zu machen.
Die Kundin bzw. der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung und Nutzung des Tickets selbst verantwortlich.
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Missbrauch von Tickets.
§7 Standbuchung (Aussteller)
Die Buchung eines Standplatzes berechtigt zur Teilnahme als Ausstellerin oder Aussteller an der jeweiligen Veranstaltung.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder eine bestimmte Lage innerhalb der Veranstaltung, insbesondere im Innen- oder Außenbereich, besteht nicht.
Die Zuweisung der Standplätze erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter nach organisatorischen, logistischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten.
Die Teilnahme ist nur bei vollständiger Zahlung der Standgebühr möglich.
Es darf ausschließlich das bei der Anmeldung angegebene Sortiment angeboten werden. Änderungen oder Erweiterungen des Sortiments oder der angebotenen Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
§8 Imbissstände (ausschließlich Standort Düsseldorf)
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Imbissstände am Standort Düsseldorf. Am Standort Köln ist die Buchung und der Betrieb von Imbissständen ausdrücklich ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Teilnahme als Imbissbetreiber ist ein angemeldetes und gültiges Gewerbe. Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.
Der Veranstalter stellt die Standfläche sowie einen Stromanschluss zur Verfügung. Der Imbissbetreiber ist verpflichtet, sämtliche für den Betrieb erforderlichen Materialien selbst mitzubringen. Hierzu zählen insbesondere Tische, Arbeitsflächen, Beleuchtung, Kabel, Verlängerungen, Adapter sowie geeignete Sicherungssysteme.
Der Strombedarf ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzumelden. Die Anmeldung muss eine vollständige Geräteliste sowie die jeweilige Leistungsaufnahme in Watt enthalten. Es wird ausschließlich die angemeldete Leistung bereitgestellt. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen. Ein Stromanschluss entspricht maximal 3000 Watt. Bei höherem Bedarf sind zusätzliche Anschlüsse erforderlich. Der Anschluss erfolgt ausschließlich durch das Veranstaltungsteam. Eigenständiges Anschließen oder Manipulieren ist untersagt.
Es dürfen ausschließlich geprüfte elektrische Geräte und Komponenten verwendet werden. Dies gilt auch für Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen. Alle Geräte müssen über gültige Prüfkennzeichnungen verfügen. Ohne entsprechenden Nachweis erfolgt kein Anschluss an das Stromnetz. Sämtliche Kabel und Anschlüsse sind eindeutig zu kennzeichnen.
An allen Ausgabestellen ist ein Spuckschutz verpflichtend anzubringen. Zudem ist eine gültige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Es muss eine geeignete Handwaschmöglichkeit vorhanden sein, die warmes Wasser und Seife umfasst.
Jeder Imbissstand muss über eine Überdachung verfügen. Im Innenbereich ist ein B1-zertifizierter, schwer entflammbarer Pavillon verpflichtend. Der entsprechende Nachweis ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Ohne diesen Nachweis ist ein Aufbau im Innenbereich nicht zulässig. Zusätzlich ist im Innenbereich eine geeignete Schutzunterlage verpflichtend. Im Außenbereich ist die Nutzung eines Standard-Pavillons zulässig.
Jeder Imbissstand muss über einen geeigneten Feuerlöscher sowie eine Löschdecke verfügen. Materialien müssen schwer entflammbar sein. Kabel und Leitungen sind fachgerecht zu sichern. Im Innenbereich sind offenes Feuer und Gasgeräte untersagt. Im Außenbereich sind Gasgeräte zulässig, müssen jedoch gesichert sein und einen Mindestabstand einhalten. Es dürfen ausschließlich wetterfeste Geräte verwendet werden.
Imbissstände müssen zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein. Die Standplätze werden zugewiesen. Eine freie Platzwahl ist nicht möglich. Eigene Beleuchtung ist mitzubringen. Müll ist eigenständig zu entsorgen. Der Stand ist sauber zu hinterlassen. Der Abbau darf erst nach Veranstaltungsende erfolgen. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
Alle Regelungen sind verbindlich. Verstöße führen zum Ausschluss ohne Rückerstattung.
§9 Dienstleistungen durch Aussteller
Ausstellerinnen und Aussteller, die Dienstleistungen wie Tätowierungen, Piercings, kosmetische Behandlungen oder Friseurleistungen anbieten, handeln eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
Der Veranstalter stellt lediglich die Plattform und die Standfläche zur Verfügung und ist weder Anbieter noch Vertragspartner dieser Dienstleistungen.
Verträge über Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Kunden zustande.
Die Anbieter sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über alle erforderlichen Genehmigungen verfügen und sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Hygiene- und Gesundheitsvorschriften, einhalten.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung, Qualität oder den Erfolg der angebotenen Dienstleistungen sowie für etwaige gesundheitliche Schäden.
Die Anbieter stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
§10 Rückgabe und Erstattung von Tickets
Eintrittstickets sind grundsätzlich von Rückgabe, Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht insbesondere nicht bei Nichterscheinen, persönlicher Verhinderung oder fehlerhafter Buchung.
Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich bei vollständiger Absage der Veranstaltung, wesentlichen Änderungen oder technischen Fehlern.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Stornierung und Umbuchung
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr besteht grundsätzlich nicht.
Bei Absage bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann eine Umbuchung oder Gutschrift erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.
Bei späterer Absage besteht kein Anspruch.
§12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen mit festem Termin handelt.
§13 Teilnahmebedingungen
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften sowie die Marktordnung einzuhalten.
Unzulässig sind insbesondere Plagiate, Fälschungen sowie illegale oder gefährliche Waren.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§14 Zutritt
Der Zutritt erfolgt nur mit gültigem Ticket.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder Personen auszuschließen, insbesondere bei Sicherheitsbedenken oder Regelverstößen.
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
§15 Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur im gesetzlichen Rahmen.
Eine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wird ausgeschlossen.
§16 Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Diese dürfen zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden.
Ein Widerspruch ist möglich.
§17 Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus.
Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
§18 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand 04.2026