MARKTORDNUNG
NachtYard – Kreativer Nachtmarkt Düsseldorf & Köln

§1 Allgemeines

Diese Marktordnung gilt für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des NachtYard – Kreativer Nachtmarkt Düsseldorf & Köln. Hierzu zählen insbesondere Ausstellerinnen und Aussteller, Imbissbetreiber sowie Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung.
Die Marktordnung regelt den Ablauf sowie das Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände und ist von allen Beteiligten verbindlich einzuhalten.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie mit der Buchung eines Standes oder dem Erwerb eines Tickets erkennen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Marktordnung als verbindlich an.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
 

§2 Veranstaltungsorte und Veranstaltungsbereiche

Die Veranstaltung findet an unterschiedlichen Standorten statt.
Am Standort Düsseldorf (RheinRiff) umfasst die Veranstaltung sowohl einen Innenbereich (Halle) als auch einen Außenbereich (Beachclub). Zusätzlich besteht an diesem Standort die Möglichkeit zur Teilnahme von Imbissständen.
Am Standort Köln umfasst die Veranstaltung ebenfalls einen Innenbereich sowie einen Außenbereich. Am Standort Köln ist die Teilnahme von Imbissständen ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Zuweisung der Standflächen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter vor Ort. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort oder eine bestimmte Lage, insbesondere eine Zuweisung zum Innen- oder Außenbereich, besteht nicht.
 

§3 Standflächen und Ausstattung

Die Standflächen werden vom Veranstalter vorgegeben.
Im Innenbereich beträgt die Standtiefe in der Regel etwa 1,50 Meter bis 1,70 Meter.
Im Außenbereich beträgt die Standtiefe in der Regel etwa 2,00 Meter bis 3,00 Meter.
Die genauen Maße können je nach Veranstaltung, Aufbau der Fläche und örtlichen Gegebenheiten variieren.
Alle Ausstellerinnen und Aussteller sind verpflichtet, ihre gesamte Ausstattung selbst mitzubringen. Dies umfasst insbesondere Tische, Kleiderstangen, Verkaufsflächen, Dekoration sowie eine geeignete Beleuchtung.
Die Stände sind standsicher, ordentlich und optisch ansprechend aufzubauen.
Die gebuchte Standfläche ist einzuhalten. Eine eigenmächtige Vergrößerung der Standfläche ist nicht gestattet.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht durch Waren, Möbel oder Aufbauten blockiert werden.
 

§4 Aufbau, Verkaufszeiten und Abbau

Der Aufbau sowie die Standvergabe erfolgen am Veranstaltungstag im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, spätestens bis 16:30 Uhr vor Ort zu erscheinen und ihren Stand vollständig aufzubauen.
Teilnehmer, die bis 16:30 Uhr nicht vor Ort sind, verlieren ihren Anspruch auf die gebuchte Standfläche. Eine spätere Teilnahme ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Der Verkauf beginnt um 18:00 Uhr und endet um 00:00 Uhr.
Ein Einlass für Besucherinnen und Besucher vor 18:00 Uhr erfolgt nicht.
Der Abbau darf erst ab 00:00 Uhr beginnen.
Ein vorzeitiger Abbau ist grundsätzlich nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
Sollte ein vorzeitiger Abbau aus wichtigen Gründen, insbesondere in Notfällen, erforderlich sein, ist dies vorab mit dem Veranstaltungsteam abzustimmen.
 

§5 Standzuteilung und Verhalten vor Ort

Die Standzuteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter oder durch das eingesetzte Personal vor Ort.
Ein eigenständiger Aufbau an einem nicht zugewiesenen Platz ist nicht zulässig.
Der zugewiesene Standplatz ist verbindlich zu nutzen.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
 

§6 Anfahrt, Ausladen und Parken

Die Anfahrt erfolgt zur jeweils bekanntgegebenen Veranstaltungsadresse.
Vor Ort ist die vorhandene Beschilderung für den Innenbereich sowie für den Außenbereich zu beachten.
Zum Zwecke des Ausladens darf kurzzeitig an die vorgesehenen Bereiche herangefahren werden.
Nach dem Entladen ist das Fahrzeug unverzüglich von der Ladezone zu entfernen und auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.
Die Zufahrtswege sowie Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Den Anweisungen des Personals sowie der Parkeinweiser ist unbedingt Folge zu leisten.
 

§7 Besucher und Eintritt

Der Einlass für Besucherinnen und Besucher beginnt um 18:00 Uhr.
Der Eintrittspreis beträgt 7,00 Euro.
Personen unter 16 Jahren erhalten freien Eintritt.
Je nach Veranstaltung können mehrere Eingänge zur Verfügung stehen.
Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht gestört, behindert oder gefährdet werden.
 

§8 Standhelfer

Standhelferinnen und Standhelfer erhalten freien Eintritt zur Veranstaltung, sofern sie spätestens bis 16:30 Uhr vor Ort sind.
Standhelfer, die nach 16:30 Uhr eintreffen, erhalten erst ab 18:00 Uhr Zutritt und müssen den regulären Eintrittspreis entrichten.
 

§9 Warenangebot und Verkaufsregeln

Es darf ausschließlich die Ware verkauft werden, die im Rahmen der Anmeldung angegeben wurde.
Eine Erweiterung oder Veränderung des Sortiments ist nicht gestattet.
Der Verkauf von Neuware ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Buchung ausdrücklich angemeldet und genehmigt wurde.
Nicht zulässig ist insbesondere der Verkauf von Plagiaten, Fälschungen, illegalen Waren sowie gefährlichen Gegenständen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
 

§10 Dienstleistungen am Stand

Das Anbieten von Dienstleistungen, insbesondere Tätowierungen, Piercings, kosmetischen Behandlungen oder Friseurleistungen, ist nur zulässig, wenn diese Leistungen vorab angemeldet und vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt wurden.
Die Durchführung dieser Dienstleistungen erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Anbieter.
Die Anbieter sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und erforderliche Genehmigungen.
 

§11 Imbissstände (ausschließlich Standort Düsseldorf)

Imbissstände sind ausschließlich am Standort Düsseldorf zugelassen. Am Standort Köln ist die Teilnahme von Imbissständen nicht möglich.
Die Teilnahme als Imbissbetreiber setzt ein angemeldetes und gültiges Gewerbe voraus.
Der Verkauf von Getränken ist nicht gestattet.
Der Strombedarf muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter angemeldet werden.
Hierbei ist eine vollständige Geräteliste einzureichen, aus der sämtliche eingesetzten Geräte sowie deren jeweiliger Stromverbrauch in Watt hervorgehen.
Es wird ausschließlich die angemeldete Stromleistung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Ein Stromanschluss entspricht maximal 3000 Watt. Sollte ein höherer Bedarf bestehen, sind zusätzliche Anschlüsse erforderlich.
Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt ausschließlich durch das Veranstaltungsteam. Eigenständige Anschlüsse oder Veränderungen sind untersagt.
Es dürfen ausschließlich geprüfte elektrische Geräte verwendet werden. Dies gilt insbesondere für sämtliche Kabel, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen.
Alle Geräte müssen über gültige Prüfkennzeichnungen verfügen.
Im Innenbereich ist die Nutzung eines B1-zertifizierten, schwer entflammbaren Pavillons verpflichtend.
Der entsprechende Nachweis ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter einzureichen.
Ohne Vorlage dieses Nachweises ist ein Aufbau im Innenbereich nicht zulässig.
Im Außenbereich ist die Nutzung eines Standard-Pavillons zulässig.
Jeder Imbissstand muss über geeignete Sicherheitsausstattung verfügen. Hierzu zählen insbesondere ein Feuerlöscher sowie eine Löschdecke.
Darüber hinaus sind die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere das Vorhandensein eines Spuckschutzes sowie einer geeigneten Handwaschmöglichkeit mit warmem Wasser und Seife.
Eine gültige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist nachzuweisen.
Im Innenbereich sind offenes Feuer sowie der Einsatz von Gasgeräten untersagt.
Im Außenbereich ist der Einsatz von Gasgeräten nur zulässig, wenn diese ordnungsgemäß gesichert sind und ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Imbissstände müssen am Veranstaltungstag zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein.
Der Standplatz ist während der gesamten Veranstaltung sauber zu halten.
Nach Veranstaltungsende ist der Stand vollständig abzubauen und sauber zu hinterlassen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
 

§12 Müll und Sauberkeit

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, eigene Mülltüten mitzubringen.
Der Standplatz ist während der gesamten Veranstaltung sauber zu halten.
Anfallender Müll ist in den bereitgestellten Containern zu entsorgen.
Nach Veranstaltungsende sind sämtliche Materialien, Dekorationen und Aufbauten vollständig zu entfernen.
 

§13 Sicherheit und Verhalten

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist es untersagt, offenes Feuer zu betreiben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Das Einschlagen von Nägeln oder sonstigen Befestigungen in Wände, Böden oder Pfeiler ist nicht gestattet.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Die markierten Gangbreiten sind einzuhalten.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung oder Störung entsteht.
 

§14 Haftung

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer haftet für Schäden, die durch eigenes Verhalten verursacht werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstahl von Waren oder persönlichen Gegenständen.
Ebenso wird keine Haftung für Schäden durch äußere Einflüsse, insbesondere Unwetter, übernommen.
 

§15 Hausrecht

Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Marktordnung kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden.
Darüber hinaus kann ein Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen erfolgen.
 

§16 Buchung und Stornierung (Hinweis)

Die Buchung von Tickets und Standflächen ist verbindlich.
Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.
Insbesondere gelten dort die Bestimmungen zu Stornierung, Umbuchung und Rückerstattung.
 

§17 Schlussbestimmungen

Diese Marktordnung ist Bestandteil der Veranstaltung und verbindlich einzuhalten.
Änderungen und Ergänzungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Marktordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand 04.2026